
Die Raphaelis GmbH hat landesübliche Versorgungsverträge mit den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen abgeschlossen. Folgende Leistungen darf unser zugelassener Pflegedienst erbringen und mit den gesetzlichen Kostenträgern abrechnen.
- Versorgung mit häuslicher Krankenpflege / Behandlungspflege nach § 132a Abs. 2SGB V
- Versorgung mit Haushaltshilfe nach §132 SGB V
- Versorgung mit Pflegesachleistungen / Grundpflege nach §72 SGB XI
- Betreuung nach §87b SGB XI
Häufig gestellte Fragen
Wer ist pflegebedürftig?
Wo und wie stelle ich den Antrag auf Pflegeleistung?
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten oder muss ich alles selbst tragen?
Sollten Sie über keine Pflegestufe verfügen, können Sie als Selbstzahler natürlich auch alle Leistungen von uns in Anspruch nehmen.
Was passiert, wenn ich mehr Pflege benötige? Muss ich dann in ein Pflegeheim?
Welche Qualifikation haben die Mitarbeiter?
Sie möchten mehr wissen?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Gern beraten wir Sie zu unserem Leistungsangebot.