Die Raphaelis GmbH hat landesübliche Versorgungsverträge mit den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen abgeschlossen. Folgende Leistungen darf unser zugelassener Pflegedienst erbringen und mit den gesetzlichen Kostenträgern abrechnen.
- Versorgung mit häuslicher Krankenpflege / Behandlungspflege nach § 132a Abs. 2SGB V
- Versorgung mit Haushaltshilfe nach §132 SGB V
- Versorgung mit Pflegesachleistungen / Grundpflege nach §72 SGB XI
- Betreuung nach §87b SGB XI
Häufig gestellte Fragen
Wer ist pflegebedürftig?
Als pflegebedürftig gilt nach dem Pflegeversicherungsgesetz, wer in seiner Selbstständigkeit schwerwiegend körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen vorzuweisen hat. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung.
Wo und wie stelle ich den Antrag auf Pflegeleistung?
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflege- oder Krankenkasse. Es wurden von einzelnen Kassen Formulare entwickelt, die Ihnen die Antragstellung erleichtern sollen. Ein Antrag bei der Pflegekasse kann auch formlos gestellt werden. Gern unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und kommen zu Ihnen nach Hause, um alles weitere zu besprechen.
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten oder muss ich alles selbst tragen?
Wenn Sie nur Sachleistungen in Anspruch nehmen, werden die Leistungen der Pflegeversicherung durch den Pflegedienst voll ausgeschöpft. Wählen Sie eine Kombination aus Sachleistungen und Pflegegeld, wird der Betrag der Sachleistung nicht voll in Anspruch genommen und es kann anteilig Pflegegeld beantragt werden.
Sollten Sie über keine Pflegestufe verfügen, können Sie als Selbstzahler natürlich auch alle Leistungen von uns in Anspruch nehmen.
Was passiert, wenn ich mehr Pflege benötige? Muss ich dann in ein Pflegeheim?
Nein. So lange wie möglich, sollen Sie in Ihrer Wohnung leben und Unterstützung erhalten. Wenn sich die Pflegebedürftigkeit erhöht, kann ein höherer Pflegegrad beantragt werden, wodurch Sie mehr Hilfe in Anspruch nehmen können. Es gibt bei Raphaelis Pflegedienst auch die Möglichkeit sich zunächst in der Tagespflege versorgen zu lassen oder in unseren altersgerechten betreuten Wohnanlagen ein neues zu Hause zu finden.
Welche Qualifikation haben die Mitarbeiter?
Unsere freundlichen Mitarbeiter verfügen grundsätzlich über eine staatlich anerkannte Pflege-Qualifikation. Durch regelmäßige Fortbildungen bleiben sie auf dem neusten Stand der Pflegewissenschaft und wird dementsprechend eingesetzt. Unser Team besteht aus examinierten Gesundheits- und Krankenpflegern, Altenpflegern, Krankenpflegehelfern, Arzthelfern und Altenpflegehelfern.
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